Die Bürgergemeinde ist gemäss der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft eine selbständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr gehören alle Personen an, die das Bürgerrecht von Allschwil besitzen.
Die Aufgaben der Bürgergemeinde, und daraus abgeleitet die Ziele, sind im Gemeindegesetz festgehalten: